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Abschied und Trauer

Unsere Haustiere - Zeit Ihres Lebens sind sie uns treue Begleiter und geliebte Familienmitglieder. Umso schwerer fällt es uns, Abschied nehmen zu müssen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Verlust überraschend kommt oder nach langer Krankheit eventuell gar einer Erlösung für unseren kleinen Gefährten gleichkommt.

Als verantwortungsvolle Tierbesitzer haben wir zusätzlich die Verantwortung, unseren Schützlingen Leid zu ersparen und gegebenenfalls auch die schwere Entscheidung zu treffen, das Tier zu erlösen. Den richtigen Zeitpunkt zu erkennen, ist oft ein schwerer Gewissenskonflikt und zieht die Frage nach sich, ob man auch richtig gehandelt hat.

Auch für uns ist dieses Thema nicht Routine in der alltäglichen Praxis. Auch wir müssen immer wieder die Grenzen der Medizin akzeptieren und zum Wohle oder Nichtleidenlassen des Tieres entscheiden. Dabei ist es selbstverständlich, dass wir Sie auch in dieser schweren Entscheidung beraten und begleiten.

Leidet mein Tier im Tod?

Der medizinische Fachausdruck für Einschläfern lautet "Euthanasie", was aus dem griechischen kommt und übersetzt "gutes Sterben" heißt ( Eu = gut , thanatos = Tod ).

Viele Tierhalter haben dennoch Bedenken, das Tier könne beim Einschläfern leiden, den Tod bewusst erleben. Diese Sorge ist unbegründet.

Wird ein Tier eingeschläfert, erhält es eine Spritze mit einem überdosiertem Narkotikum. Das Tier wird so zunächst in eine tiefe Narkose versetzt, Schmerzempfinden und Wahrnehmung werden vollkommen ausgeschaltet. Durch die Überdosis hört es in tiefer Narkose dann auf zu atmen und das Herz hört auf zu schlagen. Das Tier nimmt davon jedoch nichts mehr wahr.

Wer soll in der Schweren Stunde dabei sein?

Ob man als Halter anwesend sein möchte, wenn das Tier eingeschläfert wird, ist eine sehr persönliche Entscheidung, für die es kein allgemeingültiges Richtig oder Falsch gibt. Wer glaubt, mit der Situation nicht umgehen und fertig werden zu können, sollte lieber darauf verzichten. Diese Frage sollte nicht erst in letzter Minute entschieden werden. Dies spontan zu tun, wenn die Situation kurz bevorsteht, kann leicht überfordern. Die daraus entstehende Unruhe kann sich auf das Tier übertragen. Ebenso sollte vorher überlegt werden, ob die Begleitung eines nahe stehenden, vertrauten Menschen hilfreich sein könnte und erwünscht ist.

War das Tier Mitglied einer Familie mit Kindern, so sollten auch diese auf Wunsch die Möglichkeit haben, das Tier in seinen letzten Minuten zu begleiten. Besonders für Kinder kann es wichtig sein, dass ein vertrautes Tier nicht einfach aus ihrem Leben verschwindet. Wissenschaftliche Studien haben gezeigt, dass Kinder, die dabei sind, wenn ihr Tier ruhig einschläft, und sich so mit eigenen Augen vergewissern können, dass es ihm dabei gut geht, mit dem Verlust erstaunlich gut umgehen können. Wir warnen jedoch davor, die Entscheidung, ob ein Tier eingeschläfert werden muss, auf die Kinder zu übertragen. Diese sind bei Entscheidungen über Leidenlassen oder Erlösen ihres Heimtieres sehr oft überfordert. Die Entscheidung sollten die Eltern übernehmen und dem Kind die Gründe deutlich erläutern.

Was passiert mit meinem verstorbenen Tier?

In der Regel nehmen wir uns des toten Tieres an und kümmern uns darum, dass es in die so genannte Tierkörperbeseitigung gebracht wird. Des Weiteren können wir eine Firma mit der speziellen Verbrennung des Tieres in einem Haustier-Krematorium beauftragen. Dabei gibt es die Möglichkeiten der Sammeleinäscherung oder der individuellen Einäscherung mit Rücksendung der Asche in einer kleinen Urne. Die dritte Alternative ist die Bestattung in einem Tierfriedhof. Dort kommt das Tier in ein richtiges kleines Grab mit Erinnerungstafel und Blumen. Zudem gibt es auf dem Tierfriedhof auch anonyme Gräber.

Ebenso besteht die Möglichkeit, dass das verstorbene Tier von seinem Halter mitgenommen wird. Dann ist er dafür verantwortlich, dass das Tier nach gesetzlichen Vorschriften beerdigt oder verbrannt wird. Tierhalter mit einem eigenen Grundstück können ihr Tier selbst beerdigen. In Berlin ist dies grundsätzlich erlaubt, es müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

  • Das Tier darf nicht unmittelbar an einem öffentlichen Weg begraben werden
  • Der Garten darf nicht im Wasserschutzgebiet liegen
  • Der Tierkörper muss von einer mindestens 50 cm dicken Erdschicht bedeckt sein
  • Das Tier darf nicht an einer ansteckenden Krankheit gelitten haben

In Parks, öffentlichen Grünanlagen oder im Wald dürfen Tiere nicht begraben werden. Wer kein eigenes Grundstück besitzt, kann aber das Angebot und den Dienst von Tierfriedhöfen oder Tierkrematorien in Anspruch nehmen.